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Legislative, Exekutive, Judikative (und Medien)

Thema

In der Schweiz ist die Macht des Staates auf drei Gewalten verteilt. Das nennt man Gewaltenteilung oder Gewaltentrennung. «Gewalt» heisst hier nicht Schlagen, sondern Macht. Keine Person und keine Behörde soll alle Macht haben. Die Gewalten kontrollieren sich gegenseitig. So wird Machtmissbrauch verhindert. Die Gewaltenteilung gibt es auf allen drei Staatsebenen: beim Bund, in den Kantonen und in den Gemeinden.

Auf Bundesebene gilt: Die gesetzgebende Gewalt (Legislative) hat das Bundesparlament mit Nationalrat und Ständerat. Es macht die Gesetze. Die ausführende Gewalt (Exekutive) hat der Bundesrat, also die Regierung. Er setzt die Gesetze um. Die richterliche Gewalt (Judikative) hat das Bundesgericht in Lausanne. Es entscheidet Streitfälle und urteilt nach dem Gesetz.

Die Medien, also Zeitungen, Radio, Fernsehen und Online-Medien, nennt man oft die «vierte Gewalt». Sie sind kein Teil des Staates. Aber sie informieren die Bevölkerung und kritisieren Politik und Behörden. So kontrollieren sie die Macht ebenfalls. Nicht gemeint mit Gewaltenteilung ist die Trennung von Staat und Kirche oder die Aufteilung des Parlaments in zwei Kammern.

Eselsbrücke: Legislative = Gesetze legen, Exekutive = ausführen (execute), Judikative = urteilen (Jurist).

Gewaltenteilung

Die drei Gewalten kontrollieren sich gegenseitig.

Legislative

macht die Gesetze

Bund

Bundesversammlung

Nationalrat 200 + Ständerat 46

Kanton Zürich

Kantonsrat

180 Mitglieder

Exekutive

führt die Gesetze aus

Bund

Bundesrat

7 Mitglieder

Kanton Zürich

Regierungsrat

7 Mitglieder

Judikative

urteilt nach dem Gesetz

Bund

Bundesgericht

Lausanne

Kanton Zürich

Gerichte

Vierte Gewalt Die Medien, die Politik und Behörden kritisch beobachten.

Wichtige Begriffe

Gewaltenteilung (Gewaltentrennung)
Die Macht des Staates ist auf Parlament, Regierung und Gerichte verteilt.
Legislative
Die gesetzgebende Gewalt, beim Bund das Parlament (Nationalrat und Ständerat).
Exekutive
Die ausführende Gewalt, also die Regierung, beim Bund der Bundesrat.
Judikative
Die richterliche Gewalt, also die Gerichte, beim Bund das Bundesgericht.
Vierte Gewalt
Die Medien, die Politik und Behörden kritisch beobachten.

Fragen zu diesem Thema

  1. Wer hat auf Bundesebene die richterliche Gewalt (Judikative)?Richtige Antwort: B, das Bundesgericht
  2. Wer hat auf Bundesebene die gesetzgebende Gewalt (Legislative)?Richtige Antwort: C, das Bundesparlament (Nationalrat und Ständerat)
  3. Wer hat auf Bundesebene die ausführende Gewalt (Exekutive)?Richtige Antwort: A, der Bundesrat
  4. Was bezeichnet man häufig als vierte Gewalt im Staat?Richtige Antwort: C, die Medien (Zeitungen, Radio, Fernsehen)
  5. Was bedeutet Gewaltenteilung?Richtige Antwort: C, Die Verteilung der Staatsgewalt auf verschiedene Staatsorgane wie Regierung, Parlament und Gerichte.

Quellen

Zuletzt geprüft: September 2026