Legislative, Exekutive, Judikative (und Medien)
Thema
In der Schweiz ist die Macht des Staates auf drei Gewalten verteilt. Das nennt man Gewaltenteilung oder Gewaltentrennung. «Gewalt» heisst hier nicht Schlagen, sondern Macht. Keine Person und keine Behörde soll alle Macht haben. Die Gewalten kontrollieren sich gegenseitig. So wird Machtmissbrauch verhindert. Die Gewaltenteilung gibt es auf allen drei Staatsebenen: beim Bund, in den Kantonen und in den Gemeinden.
Auf Bundesebene gilt: Die gesetzgebende Gewalt (Legislative) hat das Bundesparlament mit Nationalrat und Ständerat. Es macht die Gesetze. Die ausführende Gewalt (Exekutive) hat der Bundesrat, also die Regierung. Er setzt die Gesetze um. Die richterliche Gewalt (Judikative) hat das Bundesgericht in Lausanne. Es entscheidet Streitfälle und urteilt nach dem Gesetz.
Die Medien, also Zeitungen, Radio, Fernsehen und Online-Medien, nennt man oft die «vierte Gewalt». Sie sind kein Teil des Staates. Aber sie informieren die Bevölkerung und kritisieren Politik und Behörden. So kontrollieren sie die Macht ebenfalls. Nicht gemeint mit Gewaltenteilung ist die Trennung von Staat und Kirche oder die Aufteilung des Parlaments in zwei Kammern.
Eselsbrücke: Legislative = Gesetze legen, Exekutive = ausführen (execute), Judikative = urteilen (Jurist).
Gewaltenteilung
Die drei Gewalten kontrollieren sich gegenseitig.
Legislative
macht die Gesetze
Bund
Bundesversammlung
Nationalrat 200 + Ständerat 46
Kanton Zürich
Kantonsrat
180 Mitglieder
Exekutive
führt die Gesetze aus
Bund
Bundesrat
7 Mitglieder
Kanton Zürich
Regierungsrat
7 Mitglieder
Judikative
urteilt nach dem Gesetz
Bund
Bundesgericht
Lausanne
Kanton Zürich
Gerichte
Vierte Gewalt Die Medien, die Politik und Behörden kritisch beobachten.
Wichtige Begriffe
- Gewaltenteilung (Gewaltentrennung)
- Die Macht des Staates ist auf Parlament, Regierung und Gerichte verteilt.
- Legislative
- Die gesetzgebende Gewalt, beim Bund das Parlament (Nationalrat und Ständerat).
- Exekutive
- Die ausführende Gewalt, also die Regierung, beim Bund der Bundesrat.
- Judikative
- Die richterliche Gewalt, also die Gerichte, beim Bund das Bundesgericht.
- Vierte Gewalt
- Die Medien, die Politik und Behörden kritisch beobachten.
Fragen zu diesem Thema
- Wer hat auf Bundesebene die richterliche Gewalt (Judikative)?Richtige Antwort: B, das Bundesgericht
- Wer hat auf Bundesebene die gesetzgebende Gewalt (Legislative)?Richtige Antwort: C, das Bundesparlament (Nationalrat und Ständerat)
- Wer hat auf Bundesebene die ausführende Gewalt (Exekutive)?Richtige Antwort: A, der Bundesrat
- Was bezeichnet man häufig als vierte Gewalt im Staat?Richtige Antwort: C, die Medien (Zeitungen, Radio, Fernsehen)
- Was bedeutet Gewaltenteilung?Richtige Antwort: C, Die Verteilung der Staatsgewalt auf verschiedene Staatsorgane wie Regierung, Parlament und Gerichte.
Quellen
Zuletzt geprüft: September 2026