Wer hat auf Bundesebene die gesetzgebende Gewalt (Legislative)?
Richtige Antwort: C
- A der Bundesrat
- B der Militärrat
- C das Bundesparlament (Nationalrat und Ständerat)
- D das Bundesgericht
Warum
Gesetze beraten und beschliessen Nationalrat und Ständerat. Darum hat das Bundesparlament die gesetzgebende Gewalt.
Häufige Fehler
- A: der Bundesrat
- Der Bundesrat ist die Regierung, also die ausführende Gewalt. Er schlägt Gesetze vor, beschliesst sie aber nicht.
- D: das Bundesgericht
- Das Bundesgericht ist die richterliche Gewalt. Es wendet Gesetze an, macht sie aber nicht.
Thema
Legislative, Exekutive, Judikative (und Medien)
In der Schweiz ist die Macht des Staates auf drei Gewalten verteilt. Das nennt man Gewaltenteilung oder Gewaltentrennung. «Gewalt» heisst hier nicht Schlagen, sondern Macht. Keine Person und keine Behörde soll alle Macht haben. Die Gewalten kontrollieren sich gegenseitig. So wird Machtmissbrauch verhindert. Die Gewaltenteilung gibt es auf allen drei Staatsebenen: beim Bund, in den Kantonen und in den Gemeinden.
Die drei Gewalten kontrollieren sich gegenseitig.
Legislative
macht die Gesetze
Bund
Bundesversammlung
Nationalrat 200 + Ständerat 46
Kanton Zürich
Kantonsrat
180 Mitglieder
Exekutive
führt die Gesetze aus
Bund
Bundesrat
7 Mitglieder
Kanton Zürich
Regierungsrat
7 Mitglieder
Judikative
urteilt nach dem Gesetz
Bund
Bundesgericht
Lausanne
Kanton Zürich
Gerichte
Vierte Gewalt Die Medien, die Politik und Behörden kritisch beobachten.
So funktioniert der Staat
Gewaltenteilung
Quellen
Zuletzt geprüft: September 2026
Frage 69 der offiziellen Fragenliste des Kantons Zürich (Gemeindeamt, Stand Mai 2025). Erklärung: Swiss Passport.