Wann kann jemand sogenannte Ergänzungsleistungen beziehen?
Richtige Antwort: C
- A Wenn man eine Lehrstelle in einem Betrieb hat.
- B Wenn man den Mindestlohn nicht erreicht.
- C Wenn man trotz IV- oder AHV-Rente das Existenzminimum nicht erreicht.
- D Wenn man arbeitslos ist.
Warum
Ergänzungsleistungen gibt es, wenn AHV- oder IV-Rente nicht für das Existenzminimum reichen. Sie ergänzen die Rente.
Häufige Fehler
- B: Wenn man den Mindestlohn nicht erreicht.
- Einen tiefen Lohn gleichen die EL nicht aus. Sie gibt es vor allem zusätzlich zu einer AHV- oder IV-Rente.
- D: Wenn man arbeitslos ist.
- Bei Arbeitslosigkeit zahlt die Arbeitslosenversicherung, nicht die Ergänzungsleistungen.
Thema
AHV, IV und Ergänzungsleistungen
Die AHV ist die wichtigste Sozialversicherung der Schweiz. AHV heisst Alters- und Hinterlassenenversicherung. Sie zahlt eine Rente im Alter. Sie zahlt auch den Hinterlassenen: Das sind Witwen, Witwer und Waisen, wenn jemand stirbt. Die AHV ist obligatorisch für alle, die in der Schweiz wohnen oder arbeiten.
Referenzalter 65
Erste Säule
Die staatliche Vorsorge mit AHV und IV, obligatorisch für alle.
Zweite Säule
Die berufliche Vorsorge, auch Pensionskasse oder BVG genannt.
Dritte Säule
Die freiwillige private Vorsorge, zum Beispiel Säule 3a.
Staat, Stelle, selbst: 1. Säule vom Staat (AHV), 2. Säule über die Arbeitsstelle (Pensionskasse), 3. Säule spart man selbst.
Ergänzungsleistungen (EL) Zusätzliches Geld, wenn die Rente nicht für das Existenzminimum reicht.
Leben in der Schweiz
Altersvorsorge
Quellen
Zuletzt geprüft: September 2026
Frage 193 der offiziellen Fragenliste des Kantons Zürich (Gemeindeamt, Stand Mai 2025). Erklärung: Swiss Passport.