Swiss Passport

Welche Aussage zum Mutterschaftsurlaub in der Schweiz ist richtig?

Richtige Antwort: D

  1. A Der Mutterschaftsurlaub beträgt 20 Wochen.
  2. B Die normalen Ferien nach der Geburt des Kindes muss man zuerst aufbrauchen. Danach gibt es Mutterschaftsurlaub.
  3. C Den Mutterschaftsurlaub dürfen Frauen im Alter von 20 bis 50 Jahren nur einmal beziehen.
  4. D Jede Frau, die arbeitet und ein Kind bekommt, hat das Recht auf Mutterschaftsurlaub.

Warum

Jede erwerbstätige Frau hat nach der Geburt Anspruch auf 14 Wochen Mutterschaftsurlaub mit 80 Prozent Lohn.

Prüfungsantwort: Jede arbeitende Frau hat Anspruch. Genauer: Sie muss in den 9 Monaten vor der Geburt AHV-versichert und mindestens 5 Monate erwerbstätig gewesen sein; 14 Wochen, 80 % des Lohns, höchstens 220 Franken pro Tag (BSV, 2026).

Häufige Fehler

A: Der Mutterschaftsurlaub beträgt 20 Wochen.
Der Mutterschaftsurlaub dauert 14 Wochen, nicht 20.
B: Die normalen Ferien nach der Geburt des Kindes muss man zuerst aufbrauchen. Danach gibt es Mutterschaftsurlaub.
Der Mutterschaftsurlaub kommt zusätzlich zu den Ferien. Man muss keine Ferien aufbrauchen.
C: Den Mutterschaftsurlaub dürfen Frauen im Alter von 20 bis 50 Jahren nur einmal beziehen.
Es gibt keine Altersgrenze und keine Begrenzung auf ein Kind.

Thema

Arbeitsvertrag, Kündigung, Mutterschaft

Wer eine Stelle antritt, schliesst mit dem Arbeitgeber einen Arbeitsvertrag ab. Darin stehen zum Beispiel der Lohn, die Arbeitszeit, die Ferien und die Kündigungsfrist. Wer ein Arbeitsverhältnis beenden will, muss kündigen und die Frist einhalten. Am besten kündigt man schriftlich mit eingeschriebenem Brief oder lässt sich den Empfang bestätigen. So kann man die Kündigung beweisen.

Leben in der Schweiz
Arbeit

Quellen

Zuletzt geprüft: September 2026

Frage 181 der offiziellen Fragenliste des Kantons Zürich (Gemeindeamt, Stand Mai 2025). Erklärung: Swiss Passport.

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