Swiss Passport

Jemand bekommt wegen seiner Hautfarbe oder seinem Geschlecht eine Arbeitsstelle nicht. Welches Grundrecht wird damit verletzt?

Richtige Antwort: C

  1. A das Recht auf freie Meinungsäusserung
  2. B die Niederlassungsfreiheit
  3. C das Recht auf rechtsgleiche Behandlung (Diskriminierungsverbot)
  4. D das Recht auf Bildung

Warum

Wer wegen Hautfarbe oder Geschlecht benachteiligt wird, wird diskriminiert. Das verbietet die Bundesverfassung.

Häufige Fehler

A: das Recht auf freie Meinungsäusserung
Die Meinungsfreiheit schützt das Recht, seine Meinung zu sagen. Hier geht es um ungleiche Behandlung.
B: die Niederlassungsfreiheit
Die Niederlassungsfreiheit bedeutet, dass Schweizer überall in der Schweiz wohnen dürfen. Das passt nicht zu diesem Fall.

Thema

Rechtsgleichheit und Diskriminierungsverbot

Rechtsgleichheit heisst: Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. Für alle gelten die gleichen Regeln, egal ob reich oder arm, Schweizerin oder Ausländer. Das heisst aber nicht, dass alle gleich viel verdienen oder gleich lange Ferien haben. Auch die Kantone dürfen unterschiedliche Gesetze haben.

Mitbestimmen: Rechte und Pflichten
Grundrechte

Quellen

Zuletzt geprüft: September 2026

Frage 82 der offiziellen Fragenliste des Kantons Zürich (Gemeindeamt, Stand Mai 2025). Erklärung: Swiss Passport.

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