Was ist eine Voraussetzung für eine Eheschliessung in der Schweiz?
Richtige Antwort: D
- A Beide Partner müssen mindestens 16 Jahre alt sein.
- B Die Partner müssen bereits in einer eingetragenen Partnerschaft leben.
- C Die Partner müssen den gleichen Wohnsitz haben.
- D Die Partner dürfen nicht eng verwandt sein.
Warum
Eng Verwandte dürfen nicht heiraten, also Eltern und Kinder, Grosseltern und Enkel oder Geschwister.
Häufige Fehler
- A: Beide Partner müssen mindestens 16 Jahre alt sein.
- Das Mindestalter für die Heirat ist 18 Jahre, nicht 16.
- C: Die Partner müssen den gleichen Wohnsitz haben.
- Man muss nicht schon zusammen wohnen, um heiraten zu dürfen.
Thema
Heirat, Scheidung, Familienname
Heiraten dürfen zwei Personen, die mindestens 18 Jahre alt und urteilsfähig sind. Urteilsfähig heisst: Man versteht, was man tut. Sie dürfen nicht schon verheiratet sein. Sie dürfen auch nicht eng verwandt sein, also nicht Eltern und Kind oder Geschwister. Seit 2022 dürfen auch zwei Frauen oder zwei Männer heiraten. Einkommen, Wohnort oder die Zustimmung der Eltern spielen keine Rolle.
Leben in der Schweiz
Ehe, Familie und Wohnen
Quellen
Zuletzt geprüft: September 2026
Frage 189 der offiziellen Fragenliste des Kantons Zürich (Gemeindeamt, Stand Mai 2025). Erklärung: Swiss Passport.