Wer übernimmt die Spitalkosten bei einem schweren Arbeitsunfall?
Richtige Antwort: B
- A die betroffene Person selbst
- B die Berufsunfallversicherung
- C die Gewerkschaft
- D die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber
Warum
Bei einem Arbeitsunfall zahlt die obligatorische Berufsunfallversicherung. Der Arbeitgeber muss seine Angestellten dagegen versichern.
Häufige Fehler
- A: die betroffene Person selbst
- Die verunfallte Person muss die Spitalkosten nicht selbst tragen. Dafür gibt es die obligatorische Unfallversicherung.
- D: die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber
- Der Arbeitgeber zahlt die Prämie der Versicherung, aber die Kosten trägt die Versicherung.
Thema
Arbeitslosen- und Unfallversicherung
Sozialversicherungen schützen vor finanziellen Folgen von grossen Lebensrisiken. Dazu gehören Alter, Invalidität, Krankheit, Unfall und Arbeitslosigkeit. Viele Sozialversicherungen sind obligatorisch. Die Beiträge werden oft direkt vom Lohn abgezogen. Diebstahl, Hochwasser oder Einbruch sind keine Sache der Sozialversicherungen. Dafür gibt es private Versicherungen.
Leben in der Schweiz
Versicherungen und Gesundheit
Quellen
Zuletzt geprüft: September 2026
Frage 156 der offiziellen Fragenliste des Kantons Zürich (Gemeindeamt, Stand Mai 2025). Erklärung: Swiss Passport.