An wen können sich Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei arbeitsrechtlichen Fragen wenden?
Richtige Antwort: A
- A an Anwälte, Gewerkschaften und Arbeitsgerichte
- B an die Steuerverwaltung
- C an die Polizei und die Einwohnerkontrolle der Gemeinde
- D an die Kirchgemeinde und den Zivilschutz
Warum
Gewerkschaften, Anwältinnen und Anwälte beraten bei Arbeitsrecht. Das Arbeitsgericht entscheidet, wenn man sich nicht einigt.
Häufige Fehler
- C: an die Polizei und die Einwohnerkontrolle der Gemeinde
- Die Polizei ist für Straftaten zuständig, nicht für Fragen zum Arbeitsvertrag.
- B: an die Steuerverwaltung
- Die Steuerverwaltung kümmert sich um Steuern, nicht um Arbeitsrecht.
Thema
Manchmal gibt es Streit am Arbeitsplatz. Zum Beispiel zahlt der Arbeitgeber zu wenig Lohn, oder er kündigt ohne Grund. Zuerst sollte man mit dem Arbeitgeber reden und die Einwände schriftlich mitteilen. Hilft das nicht, gibt es rechtliche Wege. Man muss so einen Streit nicht einfach hinnehmen.
Leben in der Schweiz
Arbeit
Quellen
Zuletzt geprüft: September 2026
Frage 168 der offiziellen Fragenliste des Kantons Zürich (Gemeindeamt, Stand Mai 2025). Erklärung: Swiss Passport.