Ab wann sind Schweizerinnen und Schweizer auf Bundesebene stimm- und wahlberechtigt?
Richtige Antwort: A
- A ab 18 Jahren
- B ab 21 Jahren
- C ab 25 Jahren
- D ab 16 Jahren
Warum
Mit 18 Jahren ist man volljährig. Seit 1991 darf man ab diesem Alter auf Bundesebene wählen und abstimmen.
Häufige Fehler
- B: ab 21 Jahren
- 21 Jahre galt früher. Seit der Volksabstimmung von 1991 sind es 18 Jahre.
- D: ab 16 Jahren
- Stimmrechtsalter 16 gibt es nur im Kanton Glarus, und nur für Kanton und Gemeinde, nicht für den Bund.
Thema
Wer darf wählen und abstimmen?
Auf Bundesebene darf nur mitbestimmen, wer das Schweizer Bürgerrecht hat und mindestens 18 Jahre alt ist. Diese Menschen heissen Stimmberechtigte. Wo man geboren ist, wie viel Steuern man zahlt oder ob man vorbestraft ist, spielt keine Rolle. Ausgeschlossen sind nur wenige Erwachsene, die wegen einer schweren geistigen Krankheit oder Behinderung dauernd nicht selbst entscheiden können.
Mitbestimmen: Rechte und Pflichten
Wählen und Abstimmen
Quellen
Zuletzt geprüft: September 2026
Frage 28 der offiziellen Fragenliste des Kantons Zürich (Gemeindeamt, Stand Mai 2025). Erklärung: Swiss Passport.